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Sanierungsgenehmigungen

Bei baulichen Veränderungen an Gebäuden im Sanierungsgebiet kann im Einzelfall eine Sanierungsgenehmigung erforderlich werden. Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne die Bauverwaltung.
Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes, die Satzung zum kommunalen Förderprogramm sowie die dazugehörigen Richtlinie finden Sie hier bei uns im Internet.
Wir weisen Sie auch darauf hin, dass es für bauliche Verbesserungen an Gebäuden im Sanierungsgebiet erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gibt.

Formulare:

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Bauverwaltung
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Telefon: 09133 / 77 90-33
baugenehmigung(@)baiersdorf.de

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